Artikel 11 Umsetzung — 2006/105/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. Februar 2006 mit vorübergehenden Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von hoch pathogener Aviärer Influenza bei Wildvögeln in Ungarn (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 526)
Ungarn trifft umgehend die erforderlichen Maßnahmen, um dieser Entscheidung nachzukommen, und veröffentlicht diese Maßnahmen. Es teilt dies der Kommission umgehend mit.
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