Artikel 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen — 2006/105/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. Februar 2006 mit vorübergehenden Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von hoch pathogener Aviärer Influenza bei Wildvögeln in Ungarn (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 526)
(1) Mit dieser Entscheidung werden vorübergehende Maßnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza bei Wildvögeln in Ungarn festgelegt, die durch das Influenza-A-Virus des Subtyps H5 hervorgerufen wird und bei der der Verdacht besteht, dass sie vom Neuraminidase-Typ N1 ist, um die Übertragung der Aviären Influenza von Wildvögeln auf Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Spezies sowie den Befall ihrer Erzeugnisse zu verhüten.
(2) Sofern nichts anderes vorgesehen ist, gelten die Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2005/94/EG. Zusätzlich gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) „Bruteier“ sind Eier im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 90/539/EWG;
b) „frei lebendes Federwild“ ist Wild im Sinne von Anhang I Nummer 1.5 zweiter Gedankenstrich und Nummer 1.7 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004;
c) „in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Spezies“ sind Vögel im Sinne von Artikel 2 Nummer 6 der Richtlinie 2005/94/EG, einschließlich von
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr…
§ 1 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
…§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt bestimmte Aspekte der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen…
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