Artikel 1 — 2006/70/EG,Euratom: Beschluss der Kommission vom 31. Januar 2006 zur Änderung des Beschlusses 2001/844/EG, EGKS, Euratom
Die Sicherheitsvorschriften im Anhang zum Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom werden wie folgt geändert:
1. In Abschnitt 4.2 Buchstabe e wird „des Präsidenten der Kommission“ durch „des Direktors der Direktion Sicherheit der Kommission“ ersetzt.
2. Abschnitt 13 erhält folgenden Wortlaut:
3. In Anlage 2 wird „des Präsidenten“ durch „des für Sicherheitsfragen zuständigen Kommissionsmitglieds“ ersetzt.
4. In Punkt 10 Buchstabe c der Anlage 4 wird „vom Präsidenten“ durch „vom Direktor der Direktion Sicherheit der Kommission“ ersetzt.
5. In Punkt 7 der Anlage 5 wird „Der Präsident“ durch „Das für Sicherheitsfragen zuständige Kommissionsmitglied“ ersetzt.
6. Im gesamten Wortlaut der Sicherheitsvorschriften und der Anlagen
7. Nach dem Erwägungsgrund 7 des Anhangs wird ein neuer Erwägungsgrund mit folgendem Wortlaut angefügt: „Diese Vorschriften lassen Artikel 286 des Vertrags und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr unberührt.“
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr…
§ 1 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
…§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt bestimmte Aspekte der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen…
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