Artikel 1 — 2005/14/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. Januar 2005 zur Änderung der Entscheidung 2003/329/EG hinsichtlich der Verlängerung der Geltungsdauer von Übergangsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Verfahrens zur Hitzebehandlung von Gülle (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 5760)Text von Bedeutung für den EWR
Die Entscheidung 2003/329/EG wird wie folgt geändert:
In Artikel 1, Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 5 wird das Datum „31. Dezember 2004“ ersetzt durch das Datum „31. Dezember 2005“.
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