2005/14/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. Januar 2005 zur Änderung der Entscheidung 2003/329/EG hinsichtlich der Verlängerung der Geltungsdauer von Übergangsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Verfahrens zur Hitzebehandlung von Gülle (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 5760)Text von Bedeutung für den EWR
Die Entscheidung 2003/329/EG wird wie folgt geändert:
In Artikel 1, Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 5 wird das Datum „31. Dezember 2004“ ersetzt durch das Datum „31. Dezember 2005“.
Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien, die Französische Republik, das Königreich der Niederlande und die Republik Finnland gerichtet.