1. Das System der Treuhandschaft findet auf folgende Kategorien von Gebieten Anwendung, die ihm auf Grund von Treuhandverträgen unterstellt werden:
a) derzeit unter Mandat befindliche Gebiete;
b) Gebiete, die infolge des Zweiten Weltkrieges von feindlichen Staaten abgetrennt werden;
c) Gebiete, die von Staaten, welche für ihre Verwaltung verantwortlich sind, freiwillig dem System unterstellt werden.
2. Es wird Gegenstand späterer Verträge sein, welche Gebiete der oben angeführten Kategorien dem System der Treuhandschaft unterstellt werden und unter welchen Bedingungen.
Rückverweise
UN-Charta · Satzung der Vereinten Nationen
Art. 80
…1. Ausgenommen allfällig vereinbarte Bestimmungen in einzelnen Treuhandschaftsverträgen, die gemäß den Artikeln 77, 79 und 81 abgeschlossen werden und jedes einzelne Gebiet dem System der Treuhandschaft unterstellen, und bis zum Abschluß solcher Verträge darf keine Bestimmung dieses Kapitels…