Die Mitglieder der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des Sicherheitsrates gemäß der vorliegenden Satzung anzunehmen und durchzuführen.
Rückverweise
…ob Letzteres vor oder nach der UN-Charta geschlossen wurde oder es sich dabei um ein rein regionales Abkommen handelt. Eine [entsprechende] Verpflichtung [...] ist in Art. 25 UN-Charta vorgesehen, nämlich »die Beschlüsse des Sicherheitsrats im Einklang mit dieser Charta anzunehmen und durchzuführen« [...]. (136) Vor dem Bundesgericht argumentierten die Bf., dass die…