Art. 6
In Kraft seit 22. Juni 1973
Up-to-date
10 v. H. des Reingewinnes des Internationalen Patentdokumentationszentrums werden der Weltorganisation für geistiges Eigentum zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Patentdokumentation zur Verfügung gestellt.
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