Art. 4
Art. 4 — HPÜ 1954
Art. 4 — HPÜ 1954
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 91/1957
Inkrafttretungsdatum
12. April 1957
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12026154
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die Vornahme der Zustellung im Sinne der Artikel 1, 2 und 3 kann nur abgelehnt werden, wenn sie nach der Auffassung des Staates, auf dessen Gebiet sie erfolgen soll, geeignet erscheint, seine Hoheitsrechte zu verletzen oder seine Sicherheit zu gefährden.