Art. 29
In Kraft seit 12. April 1957
Up-to-date
Das vorliegende Übereinkommen tritt, hinsichtlich der Beziehungen zwischen den Staaten, die es ratifiziert haben, an Stelle des am 17. Juli 1905 im Haag unterzeichneten Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen.
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