Art. 6 — EPÜ
Rückverweise
(1) Die Organisation hat ihren Sitz in München.
(2) Das Europäische Patentamt wird in München errichtet. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag.
Art. 13 EPÜ · EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen - Vorrechteprotokoll
Art. 13
…1) Vorbehaltlich Artikel 6 steht der Präsident des Europäischen Patentamts im Genuß der Vorrechte und Immunitäten, die Diplomaten nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April…