Rückverweise
1. In dieser Verwaltungsvereinbarung bedeutet „Abkommen“ das Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit, unterschrieben in Tokio am 19. Jänner 2024.
2. Andere in dieser Verwaltungsvereinbarung verwendete Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung, die ihnen im Abkommen gegeben wird.
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