BundesrechtInternationale VerträgeDurchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und FahrzeugregisterdatenArt. 8

Art. 8Übermittlungsverfahren bei der automatisierten Suche nach DNA-Spurenprofilen und -Personenprofilen

In Kraft seit 19. Oktober 2025
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