BundesrechtInternationale VerträgeDurchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und FahrzeugregisterdatenArt. 11

Art. 11Vorschriften für Anfragen und Antworten bei daktyloskopischen Daten

In Kraft seit 19. Oktober 2025
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