Rückverweise
(1) Jede Partei stellt sicher, dass ihre Suchanfragen nicht die Suchkapazität überschreiten, die die empfangende Partei angegeben hat. Die Parteien legen Erklärungen vor, in denen sie ihre maximale Suchkapazität pro Tag für daktyloskopische Daten identifizierter Personen und für daktyloskopische Daten nichtidentifizierter Personen bekanntgeben.
(2) Die Höchstzahl an Trefferkandidaten, die pro Anfrage zur Verifizierung übermittelt werden können, ist in den Benutzerhandbüchern festgelegt.
Keine Verweise gefunden