BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)Art. 8

Art. 8Artikel 8

In Kraft seit 01. August 2025
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Der Wirtschaftsdelegierte der österreichischen Botschaft in Hanoi/Ho-Chi-Minh-Stadt fungiert als Ansprechpartner für projektbezogene Kommunikation im Rahmen dieses Abkommens.

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