BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die Errichtung des Internationalen ImpfstoffinstitutsArt. 8

Art. 8Inkrafttreten

In Kraft seit 01. Juli 2024
Up-to-date

(1) Dieses Abkommen und die ihm beigefügte Satzung treten unmittelbar nach Hinterlegung von drei Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden beim Generalsekretär in Kraft.

(2) Für Staaten oder zwischenstaatliche Organisationen, die nach Inkrafttreten dieses Abkommens eine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde hinterlegen, tritt das Abkommen am ersten Tag des Monats nach Hinterlegung der entsprechenden Urkunde in Kraft.

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