BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Kanada)Art. 28

Art. 28Vereinbarungen mit einer Provinz von Kanada

In Kraft seit 01. Juli 2023
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Österreich und eine Provinz Kanadas können eine Vereinbarung über Angelegenheiten der sozialen Sicherheit, die in Kanada in die Zuständigkeit einer Provinz fallen, schließen, soweit eine solche Vereinbarung den Bestimmungen dieses Abkommens nicht widerspricht.

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