Ohne irgendwelchen finanziellen Kontrollen, Vorschriften oder zeitlichen Einschränkungen unterworfen zu sein, kann das Büro ungehindert:
(a) jegliche Zahlungsmittel auf gesetzlich zulässigem Weg erwerben, besitzen und über sie verfügen;
(b) Bankkonten in jeder beliebigen Währung eröffnen und unterhalten;
(c) seine Einlagen, Wertpapiere und Währungsguthaben in die, aus der oder innerhalb der Republik Österreich transferieren.
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