Art. 10 Einhaltung der Verpflichtungen — Abkommen über Solidaritätsmaßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (Deutschland)
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Die Vertragsparteien treffen alle erforderlichen Maßnahmen auf innerstaatlicher Ebene und nehmen die erforderlichen Handlungen vor, um die Einhaltung ihrer Verpflichtung zur Solidarität und die Durchführung dieses Abkommens sicherzustellen.
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