1. Das Zentrum darf seine Verbindung zur UNESCO erwähnen. Es darf daher nach seinem Titel den Vermerk „unter der Schirmherrschaft der UNESCO“ verwenden.
2. Das Zentrum ist berechtigt, das UNESCO-Logo oder eine Variante davon gemäß den von den Leitungsgremien der UNESCO festgelegten Bedingungen auf seinen Briefbögen und Dokumenten einschließlich elektronischer Dokumente und Internetseiten zu verwenden.
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