BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte I bis VII der gemeinsamen StaatsgrenzeArt. 10

Art. 10

In Kraft seit 01. Oktober 2020
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