Transaktionen, die aus den Erlösen der Kreditlinienfazilität finanziert wurden, sind von der kreditweitergebenden Bank als singulär identifizierbare Positionen unter einem zu erstellenden speziellen Verzeichnis/Register zu führen und relevante Dokumente hauptsächlich für folgende Zwecke aufzubewahren:
1. Nachverfolgbarkeit der Verwendung der Erlöse
2. Anrechnung der finanziellen Transaktionen unter der Kreditlinienfazilität
3. Evaluierung und Monitoring.
Alle relevanten Dokumente und Daten sind über Zulassung ihrer Freigabe zugänglich zu machen und für die genannten Zwecke dem FM VR China und dem BMF Österreich im Wege der Österreichischen Botschaft Peking/Handelsabteilung zur Verfügung zu stellen.
Das FM VR China wird die Möglichkeit von Vor-Ort Besichtigungen von unter dem finanziellen Kooperationsrahmen finanzierten Projekten seitens Vertretern des Österreichischen Bundesministeriums für Finanzen und der OeKB sicherstellen.
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