Auftragsvergaben für Projekte in den in Artikel 2 und 3 genannten tauglichen Sektoren/Bereichen, unterliegen anwendbaren lokalen Vergabegesetzen und Vorschriften der Volksrepublik China unter gebührender Berücksichtigung der gesamthaften Qualifikation der Anbieter und der zwischen den Vertragsparteien festgelegten Auswahlkriterien sowie sonstiger Umsetzungsleitlinien und Anforderungen.
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