Folgende Sektoren/Bereiche werden insbesondere als tauglich unter dem finanziellen Kooperationsrahmen von den Vertragsparteien qualifiziert :
1. Infrastruktur inkl. Umweltinfrastruktur (z. B. Abwasseraufbereitung, Abfallentsorgung, städtischer Wasser- und Sanitärbereich, Wasserversorgung und Kontrollsysteme zur Überwachung der Luftverschmutzung)
2. Klimaschutz/Umweltschutz (z. B. erneuerbare Energie, Energieeffizienz und Müllverbrennung)
3. Klimafreundliche Transportlösungen (z. B. Eisenbahnlinien, energieeffiziente städtische Transportsysteme, Seilbahnen und Technologien zur Stärkung der Verkehrssicherheit)
4. Gesundheit/Krankenhäuser/medizinische Ausrüstung/Ausbildung
5. Höhere Berufsausbildung/duale Berufsausbildung
6. Katastrophenschutz (wie etwa städtische/lokale Feuerwehr- und Notfallwarnsysteme)
7. Tourismus (einschließlich der Ausrüstung für Sportfazilitäten und Veranstaltungsstandorte)
Projektvorschläge berücksichtigen gebührend europäisches und österreichisches Fachwissen, Know-how und technologische Stärke in diesen Sektoren/Bereichen.
Folgende Sektoren/Bereiche sind von der Tauglichkeit ausgenommen:
1. Kernenergiesektor
2. Militärsektor
3. Projekte/Investitionen sowie Aktivitäten, die zu einem potentiellen Reputationsschaden zu Lasten einer Vertragspartei mit Verweis auf die „Environmental and Social Exclusion List“ der Asiatischen Infrastruktur Investitionsbank (AIIB) führen kann.
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