BundesrechtInternationale VerträgeLuftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – P14Art. 7

Art. 7

In Kraft seit 16. September 1999
Up-to-date

Sobald dieses Protokoll in Kraft tritt, ist es von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen und bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation anzumelden.

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