Für nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft gelten die folgenden Einstufungen:
1.1 Verlust des Funkkontakts („COMLOSS“)
In diese Kategorie fallen zivile Luftfahrzeuge, die
a) den Funkkontakt nicht aufrecht halten oder verloren haben,
b) den Transponder-Code 7600 senden oder
c) von einer autorisierten Stelle entsprechend eingestuft worden sind.
1.2 Verdacht auf RENEGADE („SUSPECTED RENEGADE“)
In diese Kategorie fallen zivile Luftfahrzeuge, die
a) zwei oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen,
– weichen erheblich vom zugewiesenen Flugweg ab;
– folgen nicht den letzten Anweisungen der Flugsicherung, insbesondere den Flugverkehrsfreigaben;
– erhalten unerklärlicherweise den Funkkontakt nicht aufrecht oder haben unerklärlicherweise den Funkkontakt verloren;
– betreiben den Transponder nicht gemäß Anweisung; oder
b) von einer autorisierten Stelle entsprechend eingestuft worden sind.
1.3 Wahrscheinlicher RENEGADE („PROBABLE RENEGADE“)
In diese Kategorie fallen zivile Luftfahrzeuge,
a) bei denen der Verdacht auf RENEGADE gemäß Ziffer 1.2 besteht und die sich weiterhin der Anweisung der Kontrollstelle widersetzen, auf den zugewiesenen Flugweg zurückzukehren, und / oder sich Maßnahmen zur Intervention gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Abkommens widersetzen; oder
b) die von einer autorisierten Stelle entsprechend eingestuft worden sind.
1.4 Bestätigter RENEGADE („CONFIRMED RENEGADE“)
In diese Kategorie fallen zivile Luftfahrzeuge,
a) bei denen es nach allen verfügbaren Informationen sehr wahrscheinlich ist, dass sie für einen Terrorangriff verwendet werden sollen; oder
b) die von einer autorisierten Stelle entsprechend eingestuft worden sind.
Für die in Ziffer 1 bestimmten Einstufungen findet folgende Symbolik Anwendung:
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