Die in diesem Anhang beschriebenen Verfahren berücksichtigen die seitens der „International Civil Aviation Organization“ (ICAO) festgelegten zivilen Verfahren (ICAO „Rules of the Air“, Annex 2).
Die dargestellten Maßnahmen sind entsprechend den national gültigen Regelungen, entsprechend den Betriebsvorschriften der eingesetzten Luftfahrzeuge und den jeweils gültigen Trainingsstandards der Parteien durchzuführen.
Die Zeichengebung und die Funkverfahren gegenüber zivilen Luftfahrzeugen haben grundsätzlich den internationalen zivilen Standards der ICAO zu entsprechen. Das Funkverfahren für die taktische Führung richtet sich nach gültiger NATO-Phraseologie.
Die Maßnahmen zur Überwachung und Verfolgung sollen, ohne für das Zielobjekt sichtbar zu sein, durchgeführt werden. Das Zielobjekt ist zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht über das laufende Abfangverfahren informiert.
Folgende Aufträge werden für diese Verfahren angewendet:
Auftrag (TASK) | Beschreibung | |
AUT | CHE | |
DETECT | MONITOR | Herstellen bzw. Verdichten eines Lagebildes hinsichtlich des Zielobjektes durch Beobachtung oder den Einsatz von Sensoren und Melden des Verhaltens des Zielobjektes. |
SHADOW | Unerkanntes Verfolgen des Zielobjektes nach Sicht oder im | |
Radar Trail“. Melden des Verhaltens des Zielobjektes und, wenn möglich, weiterer Details zum Zielobjekt (z. B. Type) an die Kontrollstelle. SHADOW kann visuell oder mit speziellem Gerät durchgeführt werden. | ||
Identifizierungsmaßnahmen werden mit dem Ziel durchgeführt, die Identität des abgefangenen Luftfahrzeuges und dessen Verhalten genauer festzustellen, ohne die Flugdurchführung des Zielobjektes zu beeinflussen.
Folgende Aufträge werden für diese Verfahren angewendet:
Auftrag (TASK) | Beschreibung | |
AUT | CHE | |
VISUAL IDENTIFICATION (VID) | VISUAL IDENTIFICATION (VID) | Visuelles Identifizieren des Zielobjektes und Melden an die Kontrollstelle unter Anwendung des TEFCRES-Formates gemäß Ziffer 4.1. |
ESTABLISH VISUAL CONTACT | Das für das Abfangen und die Identifizierung zuständige Lfz begibt sich in eine Position vor der 3/9-Uhr-Linie des Zielobjektes, um Sichtkontakt mit dem abgefangenen Piloten herzustellen. (Im CHE Verfahren ist dies bereits im VID-Verfahren gewährleistet.) | |
PHOTO EVIDENCE | Dokumentation des Zielobjektes mittels bildgebender Methode. | |
ESTABLISH RADIO CONTACT | RADIO INTERROGATION | Versuch der Kontaktaufnahme mit dem Zielobjekt über Funk unter Anwendung des Schemas gemäß Ziffer 4.2. |
4.1. TEFCRES-Schema
Das Zielobjekt wird mittels des TEFCRES-Schemas beschrieben. Die rasche Übermittlung relevanter Informationen hat Vorrang vor der Einhaltung des empfohlenen Formates:
T | ype | Typ oder Kategorie des Luftfahrzeuges |
E | ngines | Triebwerke |
F | rame | Zelle (Konstruktionsart) |
C | olor | Farbe |
R | egistration | Kennzeichen |
E | xternal stores | Typ, Anzahl der Außenlasten |
S | pecials | Besonderheiten |
4.2. Schema zur Durchführung der Kontaktaufnahme mit dem Zielobjekt über Funk
Folgendes Format sollte nach dem Schema Ansprechen – Informieren – Anweisen („ADDRESS – INFORM – DIRECT“) für die erstmalige Kontaktaufnahme mit dem Zielobjekt auf der Notfrequenz (121,500 MHz) angewendet werden:
a) Ansprechen:
– Rufzeichen (vom Flugplan oder Mode S);
– Kennzeichen;
– Typ oder Kategorie des Luftfahrzeuges;
– Transponder-Code;
– Höhe und Kurs;
– Position.
b) Informieren:
– über den Flugzeugtyp und die Nationalität des Abfangflugzeuges;
– über die Abfangmission und deren Grund.
c) Anweisen:
– Erteilung von Anweisungen an das Zielobjekt gem. Auftrag der Kontrollstelle.
Verfahren zur Intervention werden eingesetzt, um ein bestimmtes Verhalten des abgefangenen Luftfahrzeuges zu erwirken.
Folgende Aufträge werden für diese Verfahren angewendet:
Auftrag (TASK) | Beschreibung | |
AUT | CHE | |
ESCORT | Begleiten des Zielobjektes in sicherer Entfernung nach Sicht oder im “ Radar Trail“, ohne die Flugdurchführung des Zielobjektes zu beeinflussen. | |
INTERVENE TO … (DIRECTION) | DEVIATION | Wegführen des Zielobjektes auf einen anderen Flugweg über Funk oder mittels Zeichengebung. |
INTERVENE TO … (LOCATION) | DIVERSION TO LAND | Wegführen des Zielobjektes zur Landung auf einem bezeichneten Flugplatz über Funk oder mittels Zeichengebung. |
--- | GO FLARES | Einsatz von Infrarotlockzielen im Sichtbereich des Piloten des Zielobjektes. Anmerkung : Der Einsatz von Infrarotlockzielen ist als letzte Maßnahme gegenüber einem Zielobjekt zu sehen, welches den Anordnungen der abfangenden Luftfahrzeuge nicht folgt. |
SIGNALS | --- | Einsatz von Leuchtsignalen (z. B. „Flares“) oder Durchführung auffälliger Flugmanöver, um mit Nachdruck auf die abfangenden Luftfahrzeuge aufmerksam zu machen. Anmerkung: Der Einsatz von Leuchtsignalen oder die Durchführung auffälliger Flugmanöver sind als letzte Maßnahme gegenüber einem Zielobjekt zu sehen, welches den Anordnungen der abfangenden Luftfahrzeuge nicht folgt. |
Der Waffeneinsatz durch ein Luftfahrzeug der entsendenden Partei im Luftraum der empfangenden Partei ist untersagt.
6.1 Die Kontrollstelle informiert das abzulösende Element/die abzulösenden Elemente über die bevorstehende Ablösung.
6.2 Die Kontrollstelle informiert das ablösende Element über die Anzahl und die Position der Luftfahrzeuge innerhalb der Gruppe (bestehend aus dem Zielobjekt/den Zielobjekten sowie dem abzulösenden Element/den abzulösenden Elementen).
6.3 Je nach Wetterbedingungen erfolgt die Ablösung wie folgt:
a) Sichtflugwetter-Bedingungen
– Annäherung des ablösenden Elements an die Gruppe, bei Sichtkontakt meldet dieses „TALLY, VISUAL“;
– das ablösende Element verbleibt in sicherer Entfernung hinter der Gruppe;
– auf Befehl der Kontrollstelle dreht das abzulösende Element ab;
– auf Befehl der Kontrollstelle führt das ablösende Element die Maßnahmen zur Sicherung der Lufthoheit fort.
b) Instrumentenflugwetter-Bedingungen
– Annäherung des ablösenden Elements an das Zielobjekt in eine Position gemäß Anweisung der Kontrollstelle;
– das abzulösende Element dreht auf Anweisung der Kontrollstelle ab;
– auf Anweisung der Kontrollstelle führt das ablösende Element die Maßnahmen zur Sicherung der Lufthoheit fort.
7.1 Übungsflug (T-SCR)
Tritt bei einem oder mehreren der beteiligten Luftfahrzeuge ein vollständiger oder teilweiser Funkausfall oder ein Notfall ein, sendet die Besatzung des betroffenen Luftfahrzeuges Transponder-Code 7600/7700. Der Übungsflug wird abgebrochen. Details hierzu werden im LoA festgelegt.
7.2 Einsatzflug (A-SCR)
Tritt bei einem oder mehreren der beteiligten Luftfahrzeuge ein vollständiger oder teilweiser Funkausfall oder ein Notfall ein, sendet die Besatzung des betroffenen Luftfahrzeuges Transponder-Code 7600/7700 und bricht den Einsatzflug ab. Details hierzu werden im LoA festgelegt. Die Besatzung des nichtbetroffenen Luftfahrzeuges setzt den Einsatzflug gemäß Anweisung der Kontrollstelle fort.
7.3 LINK16-Koordination
Der Betrieb von LINK 16 ist im Luftraum der empfangenden Partei genehmigt, sofern eine gültige „Clearance to Radiate“ für die involvierten Luftfahrzeuge vorhanden ist. Das verwendete Netzwerk muss von der „Data Link Management Cell“ (DLMC) der empfangenden Partei freigegeben sein. Die nachträgliche Übermittlung eines „Joint Activity Report“ (JAR) an die DLMC des empfangenden Landes ist seitens der entsendenden Partei sicherzustellen. Eine „Clearance to Operate“ für den LINK16-Betrieb im Luftraum der empfangenden Partei ist nicht erforderlich.
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