Anl. 1 — Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Beteiligung Islands
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(Liste gemäß Artikel 4)
(1) Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG ("Verordnung (EU) Nr. 525/2013"), ausgenommen Artikel 4, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f, Artikel 15 bis 20 und Artikel 22. Die Bestimmungen des Artikels 21 gelten soweit zutreffend.
(2) Derzeitige und künftige delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 525/2013.
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