BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen EG, Mitgliedstaaten, SchweizArt. 5

Art. 5Übermittlung von Informationen und Beweismitteln

In Kraft seit 21. März 2018
Up-to-date