BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen EG, Mitgliedstaaten, SchweizArt. 47

Art. 47Ausdehnung des Abkommens auf die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

In Kraft seit 21. März 2018
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