BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen EG, Mitgliedstaaten, SchweizArt. 34

Art. 34Übergabe im Hinblick auf die Einziehung oder Rückgabe

In Kraft seit 21. März 2018
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