BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen EG, Mitgliedstaaten, SchweizArt. 16

Art. 16Anwesenheit beauftragter Bediensteter der Behörde der ersuchenden Vertragspartei

In Kraft seit 21. März 2018
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