Art. 9 Elektronischer Datenaustausch mit dem Fürstentum Liechtenstein — Durchführungsvereinbarung des Vertrages über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (Schweiz, Liechtenstein)
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Der elektronische Austausch der Fahrzeug- und Halterdaten zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich erfolgt über die zuständige schweizerische Stelle analog zum Informationsaustausch zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich.
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