Das gegenständliche Abkommen tritt am ersten Tag des Monats, welcher auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander über die Erfüllung aller in ihrem jeweiligen Land erforderlichen Verfahren unterrichtet haben, in Kraft. Es kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien für gleiche Zeiträume geändert oder verlängert werden. Danach wird es automatisch für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren verlängert, sofern keine der beiden Vertragsparteien es zu einem beliebigen Zeitpunkt, jedoch unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten schriftlich kündigt.
Unterfertigt in zwei Originalen, beide in englischer Sprache.
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