Die zuständigen Behörden der Parteien arbeiten bei der Aus- und Fortbildung zusammen, indem sie insbesondere:
a) Lehrpläne für die Aus- und Fortbildung austauschen und die wechselseitige Übernahme von Ausbildungs- und Fortbildungsinhalten erwägen;
b) gemeinsame Aus- und Fortbildungsveranstaltungen abhalten;
c) Vertretern der anderen Partei die Teilnahme an Übungen und Fortbildungslehrgängen ermöglichen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise