Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die beiden Vertragsparteien einander durch auf diplomatischem Wege übermittelte Notifikation darüber informiert haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen gemäß ihrer jeweiligen gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft. Mit Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens tritt das „Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Sri Lanka“, unterzeichnet am 15. Februar 1978 7 in Colombo, außer Kraft.
Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Wien am 1. des Monats Juli 2016 in deutscher und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei unterschiedlicher Auslegung der Bestimmungen ist der englische Wortlaut maßgebend.
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7 Kundgemacht in BGBl. Nr. 213/1978.
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