Dieses Abkommen einschließlich der Anlagen ist unkündbar.
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Laibach am 20. Mai 2016 in zwei Urschriften in deutscher und slowenischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
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