Die Zusammenarbeit erstreckt sich unter anderem auf die Entwicklung und Durchführung von Folgendem:
a) einer Gesamtstrategie für den Klimaschutz und eines Aktionsplans mit langfristigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen,
b) Bewertungen der Vulnerabilität und der Anpassungskapazität,
c) einer nationalen Strategie für die Anpassung an den Klimawandel,
d) Strategie für eine CO 2 -arme Entwicklung,
e) langfristigen Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen,
f) Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Emissionshandel,
g) Maßnahmen zur Förderung des Technologietransfers auf der Grundlage einer Analyse des Technologiebedarfs,
h) Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaschutzbelangen in die sektorale Politik und
i) Maßnahmen im Zusammenhang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen.
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