Die Vertragsparteien treffen unter anderem folgende Maßnahmen:
a) Austausch von Informationen und Fachwissen,
b) gemeinsame Forschung und Informationsaustausch auf dem Gebiet saubererer Technologien,
c) gemeinsame Tätigkeiten auf regionaler und internationaler Ebene, unter anderem mit Blick auf die von den Vertragsparteien ratifizierten multilateralen Umweltübereinkünfte und, soweit angezeigt, gemeinsame TätigkeitenMaßnahmen im Rahmen der einschlägigen Einrichtungen.
Besondere Aufmerksamkeit widmen die Vertragsparteien grenzübergreifenden Fragen und der regionalen Zusammenarbeit.
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