Die Zusammenarbeit hat unter anderem die folgenden Ziele:
a) Entwicklung einer Umweltgesamtstrategie zu folgenden Punkten: geplante institutionelle Reformen (mit Zeitplänen) zur Gewährleistung der Anwendung und Durchsetzung des Umweltrechts, Verteilung der Zuständigkeiten der Umweltverwaltung auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene, Verfahren für die Entscheidungsfindung und die Umsetzung von Entscheidungen, Verfahren für die Förderung der Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche, Förderung von Maßnahmen für eine grüne Wirtschaft und von Öko-Innovationen, Ermittlung der notwendigen personellen und finanziellen Mittel und Einrichtung eines Überprüfungsmechanismus sowie
b) Entwicklung von Sektorstrategien für die folgenden Bereiche: Luftqualität, Wasserqualität und Ressourcenmanagement, Abfall- und Ressourcenmanagement, biologische Vielfalt und Naturschutz, Verschmutzung durch Industrieanlagen und industrielle Gefahren und Chemikalien, Lärmbelastung, Bodenschutz, städtische und ländliche Umwelt und Öko-Innovationen, einschließlich genau festgelegter zeitlicher Vorgaben und wichtiger Etappenziele für die Umsetzung, administrativer Zuständigkeiten sowie Strategien für die Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur und Technologie.
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