Die Vertragsparteien
a) erweitern und verstärken ihre Zusammenarbeit im Verkehrsbereich, um einen Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme zu leisten,
b) fördern effiziente, sichere Beförderungsleistungen sowie die Intermodalität und Interoperabilität der Verkehrssysteme und
c) bemühen sich, die wichtigsten Verkehrsverbindungen zwischen ihren Gebieten zu verbessern.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden