(1) Die Vertragsparteien intensivieren ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung der Stabilität, Sicherheit und demokratischen Entwicklung in der Region und arbeiten insbesondere mit Blick auf eine friedliche Beilegung regionaler Konflikte zusammen.
(2) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Entschlossenheit, unter uneingeschränkter Wahrung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Republik Moldau zu einer nachhaltigen Lösung der Transnistrien-Frage zu gelangen und die Rehabilitation nach dem Konflikt gemeinsam zu erleichtern. Bis zu einer solchen Lösung und unbeschadet des bestehenden Verhandlungsformats wird die Transnistrien-Frage auf der Agenda für politischen Dialog und Zusammenarbeit der Vertragsparteien sowie auch im Dialog und in der Zusammenarbeit mit anderen interessierten internationalen Akteuren ein zentrales Thema bilden.
(3) Diese Anstrengungen stützen sich auf gemeinsam getragene Grundsätze für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 und anderen einschlägigen multilateralen Dokumenten festgelegt sind.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise