Die Republik Moldau nimmt eine Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an die in Anhang VIII genannten Rechtsakte der EU und internationalen Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs vor.
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Art. 79 — Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau | GesetzeFinden.at