Die Vertragsparteien treffen gemeinsame Maßnahmen, tauschen Informationen aus und unterstützen einander, um Folgendes zu fördern:
a) verantwortungsvolles Handeln und bewährte Verfahren bei der Bestandsbewirtschaftung, um die nachhaltige Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände auf der Grundlage des Ökosystem-Ansatzes zu gewährleisten,
b) verantwortungsvolle Fischerei und Bestandsbewirtschaftung im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung, um die Fischbestände und Ökosysteme in einem gesunden Zustand zu erhalten, und
c) Zusammenarbeit im Rahmen geeigneter regionaler Organisationen auf dem Gebiet der Bewirtschaftung und Erhaltung lebender aquatischer Ressourcen.
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