Zu diesem Zweck arbeiten die Vertragsparteien in den folgenden Bereichen zusammen:
a) Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien über die Entwicklungen in ihrer Bergbau- und Rohstoffindustrie,
b) Informationsaustausch über Angelegenheiten, die den Handel mit Rohstoffen betreffen, um den bilateralen Austausch zu fördern,
c) Austausch von Informationen und bewährten Verfahren im Zusammenhang mit den Aspekten der nachhaltigen Entwicklung der Bergbauindustrie und
d) Austausch von Informationen und bewährten Verfahren im Zusammenhang mit der Ausbildung, den Kompetenzen und der Sicherheit in der Bergbauindustrie.
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