Die Vertragsparteien arbeiten ferner in Bezug auf Folgendes zusammen:
a) Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren,
b) Verbesserung der Methoden für die Bekämpfung und Verhinderung von Betrug und Korruption in den unter dieses Kapitel fallenden Bereichen, einschließlich der Zusammenarbeit der einschlägigen Verwaltungsstellen, und
c) Gewährleistung einer wirksamen Zusammenarbeit mit den einschlägigen Organen und Einrichtungen der EU im Fall von Kontrollen vor Ort, Inspektionen und Prüfungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Kontrolle von EU-Mitteln gemäß den einschlägigen Vorschriften und Verfahren.
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