Die Vertragsparteien arbeiten außerdem in Bezug auf Folgendes zusammen:
a) weitere Verbesserung des internen Kontrollsystems (einschließlich einer funktionell unabhängigen internen Prüfungsfunktion) in den zentralstaatlichen und lokalen Behörden durch eine Harmonisierung mit den allgemein anerkannten internationalen Normen und Vorgehensweisen und den bewährten Verfahren der EU,
b) Entwicklung eines adäquaten Finanzinspektionssystems, das die interne Prüfungsfunktion ergänzt, ohne Doppelarbeit zu leisten, und eine ausreichende Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben der Regierung während eines Übergangszeitraums und danach ermöglicht,
c) wirksame Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Bereich der Verwaltung, Kontrolle, Prüfung und Inspektion der Finanzen und den Akteuren des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, um die Entwicklung von Governancestrukturen zu fördern,
d) Stärkung der Kompetenzen der zentralen Harmonisierungsstelle für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen (PIFC),
e) Umsetzung der international anerkannten Standards der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) für die externe Prüfung und
f) Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren, unter anderem durch den Austausch von Personal und gemeinsame Schulungen in diesem Bereich.
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