(1) Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, das am 28. November 1994 in Luxemburg unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1998 in Kraft getreten ist, wird aufgehoben.
(2) Das in Absatz 1 genannte Abkommen wird durch das vorliegende Abkommen ersetzt. Bezugnahmen auf das genannte Abkommen in allen anderen Abkommen zwischen den Vertragsparteien gelten als Bezugnahmen auf das vorliegende Abkommen.
(3) Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, das am 26. Juni 2012 in Brüssel unterzeichnet wurde und am 1. April 2013 in Kraft getreten ist, wird durch das vorliegende Abkommen ersetzt.
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