Der Ausdruck „Monitoring“ bezeichnet die kontinuierliche Beurteilung der Fortschritte bei der Um- und Durchsetzung von Maßnahmen, die unter dieses Abkommen fallen. Die Vertragsparteien arbeiten zur Erleichterung des Monitorings in den mit diesem Abkommen eingesetzten institutionellen Gremien zusammen.
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